Steinbruch OTTERBEIN

19.11.2021: Richtigstellung zum FZ-Artikel vom 19.11.2021

19.11.2021: Richtigstellung zum FZ-Artikel vom 19.11.2021

Richtigstellung zum Artikel in der FudaerZeitung vom 19.11.2021

Der in der FuldaerZeitung vom 19.11.2021 unter der Überschrift „Widerstand gegen Erweiterung wächst“ erschienene Artikel enthält zahlreiche Irreführungen und massive Falschbehauptungen, zu denen wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Die Ausführungen in dem Beitrag suggerieren, dass die Auswirkungen auf Menschen, Natur, Umwelt, Grundwasser, Gebäude in Folge der geplanten Steinbrucherweiterung bereits bekannt seien und feststehen würden. Dies ist falsch.

Richtig ist:

  • Entsprechend der frühzeitigen und transparenten öffentlichen Vorstellung des Vorhabens zur Rohstoffsicherung befindet sich unser Unternehmen in der Vorbereitung zum formalen Genehmigungsprozess. Momentan werden alle relevanten Aspekte beispielsweise zu Umwelt, Emissionen und Hydrogeologie durch unabhängige Fachexperten gutachterlich geprüft, untersucht und ausgewertet. Priorität hat dabei die Ausarbeitung einer soliden Faktenbasis zur verantwortungsvollen und sachorientierten Planung des Vorhabens. Unser Unternehmen steht dazu im gesamten Prozess im regelmäßigen Austausch mit den Fachexperten sowie den zuständigen Fachbehörden. Erst wenn alle relevanten Gutachten und Unterlagen vorliegen, stellen wir den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel. Nur wenn die behördliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Vorhaben die hohen Anforderungen erfüllt, kann eine Genehmigung erteilt werden.
  • Für das formale Genehmigungsverfahren ist zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorge-sehen. Somit wird gewährleistet, dass die Öffentlichkeit umfassend und rechtzeitig informiert und einbezogen wird, sobald alle erforderlichen Untersuchungen abgeschlossen sind.
  • Um die Transparenz bereits im Vorfeld zum formellen Genehmigungsverfahren zu erhöhen und den Dialog zu fördern, hat unser Unternehmen frühzeitig und freiwillig einen neuen Bereich auf der Website (www.zkw-otterbein.de/nachbarschaftsdialog) online gestellt und eine regelmäßig stattfindende Bürgersprechstunde eingerichtet. Als traditionsreicher und verantwortungsvoller Arbeitgeber im Ort sehen wir es als wichtig an, sachlich zu informieren und einen guten Austausch zu gewährleisten. Dabei gilt es, irreführenden Gerüchten und Falschmeldungen entgegenzuwirken und faktenbasiert aufzuklären. Uns ist ein sachliches Miteinander wichtig, gerade auch mit Blick auf den langfristigen Planungshorizont. Auch für uns ist Müs schließlich ein Stück Heimat. Hier arbeiten wir seit Jahrzehnten und viele unserer Mitarbeiter leben hier.

 

2. Die Ausführungen in dem Beitrag suggerieren, dass die Ausgestaltung des Kalksteinabbaus im geplanten Erweiterungsgebiet bereits heute feststehen würde. Dies ist falsch.

Richtig ist:

  • Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die geplante Steinbrucherweiterung ist durch qualifizierte Gutachter und Fachexperten u.a. auch ein Gutachten zur Abbautechnologie zu erstellen. Die geeignete Abbautechnologie wird dabei in Abhängigkeit vielschichtiger Kriterien geprüft und ausgearbeitet (bspw. Rohmaterialbeschaffenheit, potentielle Erschütterungs-, Lärm-, Staubemissionen, Auswirkungen auf Mensch, Gebäude usw.), um die Auswirkungen auf Mensch und Gebäude auch bei allmählich abnehmendem Abstand zur Ortslage gering zu halten. Hierbei wird auch geprüft, in welchem Umfang ein sprengstoffloser Abbau im Erweiterungsgebiet möglich und sinnvoll ist. Ganz gleich welche Abbautechnologie zum Einsatz kommt, wird eine Genehmigung nur erteilt, wenn Schäden an Gebäuden, Gefahren für Mensch und Gesundheit komplett ausgeschlossen sind.
  • Zu den aktuellen Erschütterungswerten in Folge von Sprengungen ist festzuhalten, dass die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte für unser Unternehmen höchste Priorität hat. Alle Sprengerschütterungen werden in nahgelegenen Wohnhäusern im Ort Müs kontinuierlich gemessen, aufgezeichnet und überwacht. Die Auswertungen der kontinuierlichen Messungen durch unabhängige Sprengsachverständige zeigen, dass diese extrem niedrig sind und weit unter den zulässigen Anhaltswerten der gültigen Normen liegen. Die aktuellen Messwerte der Erschütterungsmessungen sind auf unserer Homepage nach jeder Sprengung transparent abrufbar. Die Messwerte dokumentieren, dass keinerlei Gefahr für entfernte und angrenzende Gebäude besteht. Eine Schädigung oder gar Zerstörung von Bausubstanz kann ausgeschlossen werden.

 

3. Die vorgebrachte Behauptung, dass die Grundschule in Müs zukünftig in Folge von Sprengungen geräumt werden müsse, ist nicht zutreffend und entbehrt jeder Grundlage (siehe hierzu auch Punkt Nr. 2).

 

4. Die Ausführungen in Bezug auf die in dem Artikel genannten Luftemissionen wie „Dioxine und Furane, Schwermetalle wie Arsen, Cadmium und Quecksilber sowie Feinstaub“, die bei der Zementklinkerherstellung entstehen würden, sowie die Bezüge zu den Emissionswerten des Landkreises Fulda aus dem Emissionskataster sind grob irreführend und entsprechen nicht den Tatsachen.

Richtig ist:
Für die Zement- und Kalkindustrie in Deutschland gelten – sinnvollerweise – äußerst strenge gesetzliche Regelungen in Form von Grenzwerten, die vom Gesetzgeber im Sinne des Schutz- und Vorsorgegedankens für die Bevölkerung und Umwelt erlassen werden. Die geltenden Grenzwerte zählen zu den strengsten weltweit. Das ist auch gut so, weil wir als Industrienation darauf bedacht sein müssen, unsere Umwelt langfristig für uns alle zu erhalten. Im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind bei Einhaltung der Grenzwerte keine Gefährdungen für die Gesundheit von Menschen und Tieren oder Schäden für die Umwelt zu erwarten. Die industrieweit gültigen Grenzwerte gelten auch für die Zement- und Kalkwerke OTTERBEIN. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden Emissionen mit Hilfe von speziell dafür zugelassenen und kalibrierten Messgeräten gemessen und aufgezeichnet und durch die Genehmigungsbehörde überwacht. In allen Produktionsprozessen werden bei den Zement- und Kalkwerken OTTERBEIN entsprechend der Genehmigungen und gesetzlichen Vorgaben Filteranlagen nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben. Die von unserem Betrieb einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte werden entsprechend den strengen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Menschen sicher eingehalten und deutlich unterschritten. Dies ist transparent anhand der auf unserer Website publizierten Emissionsdaten nachzuvollziehen.

 

5. Die von Herrn Dietrich vorgebrachten persönlichen Beleidigungen stehen für sich und offenbaren fehlende Argumente und mangelhafte Sachkenntnisse. Wir laden ihn herzlich zu einem der nächsten Termine der Bürgersprechstunde ein, um die bestehenden Wissenslücken mit Fakten aus erster Hand zu schließen.


Mit dem geplanten Rohstoffvorhaben sichert unser Betrieb langfristig nicht nur die Verfügbarkeit unserer hochwertigen Produkte für unsere Kunden, sondern auch rund 130 Arbeitsplätze bei uns und schätzungsweise 500-600 weiterer Arbeitsplätze bei unseren Partnerbetrieben in der Region sowie die stabilen Einnahmen für die Gemeinde von einem ihrer größten Gewerbesteuerzahler. Durch unseren Betrieb werden in unserer Region kurze Wege zwischen Produzent und Verbrauchern im Sinne des Klimaschutzes gewährleistet.

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