Steinbruch OTTERBEIN

Daten & Fakten zu Sprengungen

Auf dieser Seite möchten wir Sie über das Thema Erschütterungen in Folge von Sprengungen in unserem Steinbruch informieren.

Hintergrundinformationen zu Sprengungen bei OTTERBEIN

Das Kalk­gestein wird in unserem Stein­bruch durch Sprengungen von der Wand gelöst. Hierbei werden bei uns verschiedenste Maßnahmen umgesetzt, um das Erschütterungs­niveau niedrig zu halten. Es werden nur modernste Sprengstoffe und Zünd­verfahren sowie eine spezielle Software zur 3-D-Wandvermessung eingesetzt. Zudem ist im Steinbruch ein modernes Übertage-Bohr­gerät im Einsatz. Dies ermöglicht es, die Bohrrichtung für die Spreng­stoff­bohr­löcher GPS-gestützt, exakt ein­zu­halten, was zu einem optimalen, erschütterungs­mini­mierenden Spreng­ergebnis beiträgt. Ferner werden die Sprengungen ausschließlich durch unseren erfahrenen Spreng­meister durch­geführt.

Die Spreng­er­schütterungen werden an einer Mess­stelle am Fundament eines der nächstgelegenen Wohnhäuser zum Stein­bruch kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet. Als geeignetes Ver­fahren zur Ermittlung und Beurteilung der Erschütterungen haben sich Schwingungs­messungen bewährt. Die relevante regulatorische Grund­lage ist die DIN 4150.

Für die Einwirkung auf Gebäude gibt Teil 3 der DIN 4150 Anhaltswerte für Schwing­geschwindig­keiten am Gebäude­fundament vor. Werden diese Anhalts­werte ein­ge­halten, so sind Schäden an Gebäuden, deren Ursachen auf Sprenger­schütterungen zurückzuführen wären, erfahrungs­gemäß aus­zu­schließen. Werden die Anhalts­werte über­schritten, sind gegeben­falls weitere Unter­suchungen erfor­derlich. Es folgt in einem solchen Fall nicht automatisch, dass unbedingt Schäden auf­treten müssen.

Interview mit dem Sprengsachverständigen Dipl.-Ing. Schmücker

Zur Klärung von wichtigen Fragen "Rund um das Thema Sprengungen" nimmt Dipl.-Ing. Guido Schmücker, von der IHK Köln öffent­lich be­stellter und ver­eidigter Sach­ver­ständiger für Spreng­technik, im Rahmen des nach­folgenden Interviews Stellung:

7 Fragen an den Sprengsachverständigen Dipl.-Ing. Guido Schmücker

25.01.2021
Interview Dipl.-Ing. Guido Schmücker, von der IHK Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sprengtechnik www.zkw-otterbein.de/nachbarschaftsdialog Zement und Kalkwerke OTTERBEIN - Wir bringen Steine zum leben
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Zusammengefasst lässt sich festhalten: Alle Sprengerschütterungen werden von OTTERBEIN kontinuierlich gemessen, aufgezeichnet und überwacht. Die Mess­werte über die letzten Jahre dokumentieren, dass die Erschütterungen bei ZKW Otterbein gering sind und weit unter den zulässigen Anhaltswerten der gültigen Normen liegen. Die Erschütterungen liegen größten­teils gerade einmal knapp über der Wahrnehmbar­keits­schwelle. Der Median (=gewichteter Durch­schnitt) liegt bei ca. 8% des zulässigen Anhaltswertes, vereinzelt werden maximale Erschütterungswerte von 20% des zulässigen Anhalts­wertes erreicht. Die Spanne zwischen den Er­schütterungs­niveaus ist gering. Es besteht demnach keinerlei Gefahr für entfernte und angrenzende Gebäude. Eine Schädigung oder gar Zer­störung von Bau­substanz kann auf Basis der Mess­werte aus­geschlossen werden. 

Ergebnisse der aktuellen Erschütterungsmessung

 Mess­stelle

 Datum der letzten Sprengung

Uhrzeit der letzten Sprengung

Sprengerschütterung 
[in % des zulässigen Anhaltswertes der DIN 4150-3]

Bewertung der Sprengerschütterung

 

Georg-Otterbein-Straße 123, Müs

 

19.04.2024

11:27 Uhr

     4,6 %

 

Ampel gruen

 

Georg-Otterbein-Straße 5, Müs

 

19.04.2024

11:27 Uhr

    13,8 %

 

 Ampel gruen

 

 

Strickweg,
Müs

19.04.2024 

11:27 Uhr

    24,6 %

 

 Ampel gruen 

 

 

Legende

Ampelfarbe

Erläuterung

 Ampel gruen 

Gemessene Spreng­er­schütterung (in mm/s) ist kleiner als 50% vom zulässigen Anhalts­wert gem. DIN 4150-3

Ampel gelb 

Gemessene Spreng­erschütterung (in mm/s) ist zwischen 50%-75% vom zulässigen Anhalts­wert gem. DIN 4150-3

Ampel orange

Gemessene Spreng­erschütterung (in mm/s) ist zwischen 75%-100% vom zulässigen Anhalts­wert gem. DIN 4150-3

Ampel rot

Gemessene Spreng­erschütterung (in mm/s) ist größer als 100% vom zulässigen Anhalts­wert gem. DIN 4150-3

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