Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co. KG

I. Allgemeines
1. Allen unseren Bestellungen und Aufträgen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) zugrunde. Andere Bedingungen des Auftragnehmers (nachfolgend AN genannt) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Ware in Kenntnis engegenstehender Bedingungen des Auftragnehmers vorbehaltlos annehmen.
2. Sämtliche Bestellungen, Zusagen oder Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen und -ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt werden. Sämtliche Änderungen dieser Klausel bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.
3. Für Montagen, Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen und andere Leistungen gelten ergänzende Bedingungen.
4. Unsere AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AN.

II. Preise
Die in der Bestellung festgelegten Preise sind Festpreise und beinhalten alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Nebenleistungen (z. B. Transport frei Haus, Verpackung, Versicherung, Prüfkosten).

III. Lieferzeit
1. Die vereinbarten Lieferfristen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Sobald der AN absehen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ganz, teilweise oder rechtzeitig erfüllen kann, hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzugeben.
2. Erfüllt der AN seine Liefer-/Leistungsverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit, so haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine etwaige vereinbarte Vertragsstrafe für den Fall verspäteter Lieferung kann wahlweise verlangt werden.

IV. Gewährleistung
1. Der AN sichert zu, dass der Liefergegenstand die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere den einschlägigen Umweltschutz-, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert.
2. Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 („REACH-Verordnung“) in der jeweils geltenden Fassung auf den Liefergegenstand Anwendung, sichert der AN zu, dass der Liefergegenstand den Anforderungen der REACH-Verordnung (einschließlich Registrierung) entspricht. Werden wir von Dritten einschließlich öffentlicher Behörden aufgrund der Nichteinhaltung der REACH-Verordnung in Anspruch genommen, verpflichtet sich der AN, uns von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AN ist verpflichtet, uns über etwaige Änderungen der REACH-Standards des Liefergegenstandes (z. B. aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt) unverzüglich und unaufgefordert zu informieren.
3. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu, es sei denn, es besteht eine abweichende einzelvertragliche Vereinbarung. Das Recht auf Schadensersatz neben der Nacherfüllung bleibt vorbehalten. Im Falle der Nichterfüllung ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderliche Aufwendungen zu tragen. Der Schadensersatzanspruch umfasst auch die Erstattung von Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden, die die ZKW Otterbein GmbH & Co. KG infolge einer mangelhaften Lieferung erleidet, es sei denn, der AN handelte ohne Verschulden.
4. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nicht längere Gewährleistungsfristen einzelvertraglich vereinbart wurden. Für den Liefergegenstand, welcher im Rahmen der Nacherfüllung verbessert oder neu geliefert wurde, gelten die gleichen Bestimmungen.
5. Der AN hat für die Einrichtung und Unterhaltung eines anerkannten Qualitätssicherungssystems zu sorgen und dies auf Verlangen nachzuweisen.
6. Die Ware wird hinsichtlich der Pflicht des AN aus Ziffer IV.5 nur auf ihre Art und Menge sowie auf äußerlich erkennbare Schäden untersucht, welchen die Ware infolge des Transports erleidet. Der AN ist über ggf. vorhandene Mängel unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mängelrüge gilt als rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Frist von 10 Tagen nach der Feststellung des Mangels erfolgt.

V. Rechte Dritter, Gewerblicher Rechtsschutz und Muster
1. Der AN garantiert, dass die gelieferten Gegenstände frei von Rechten Dritter sind, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Namensrechte Dritter nicht verletzen. Werden wir von einem Dritten wegen Verletzung dieser Rechte in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, uns auf erste schriftliche Anforderung von diesen Ansprüchen freizustellen sowie für alle aus der vertragsgemäßen Nutzung oder Weiterveräußerung der Gegenstände resultierenden Kosten und Schäden aufzukommen.
2. Muster, Zeichnungen, Modelle, Profile, Datenträger und dergleichen sowie von uns beigestelltes Material bleiben unser Eigentum. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, ebenso wie danach hergestellte Waren, ohne unsere Einwilligung weder an Dritte weitergegeben, noch für diese oder zu Werbezwecken genutzt werden. Auch nach Ablauf der Vertragsbeziehung verpflichten Zuwiderhandlungen zu Schadenersatz und berechtigen uns, ohne Entschädigung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Versicherungen
Der AN hat für Schäden, die von ihm, seinem Personal, seinen Beauftragten oder durch den Liefergegenstand selbst verursacht werden, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Höhe der Deckungssummen je Schadensereignis ist dem Besteller auf Verlangen bekannt zu geben.

VII. Versandvorschriften
Der AN hat die für uns günstigsten und geeignetsten Transportmöglichkeiten zu wählen.

VIII. Rechnungstellung und Zahlung
1. Die Rechnungen sind nach Durchführung der Lieferung oder Leistung unter Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nummer in zweifacher Ausfertigung wie folgt einzureichen:

Rechnungsanschrift:
Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co. KG
Hauptstraße 50
36137 Großenlüder-Müs

Lieferanschrift:
Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co. KG
Georg-Otterbein-Straße 123
36137 Großenlüder-Müs

2. Kosten wegen Fehlleitungen gehen zu Lasten des AN.
3. Der AN ist verpflichtet, in Rechnungen, Lieferscheinen und allen übrigen Schriftstücken unsere Bestellnummer anzugeben. Unterlässt er dies, so gehen ggf. entstehende Nachteile zu Lasten des AN.
4. Zahlungsfristen laufen von dem festgelegten Zeitpunkt an, frühestens nach erfolgter Lieferung/Leistung und Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung.
5. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Konditionen und Preisen. Der Zeitpunkt der Zahlung hat auf die Gewährleistung des AN und auf das Rügerecht keinen Einfluss.
6. Wir zahlen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 21 Tagen gerechnet ab Lieferung und Rechnungseingang mit 3% Skonto.

IX. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Kriegs- und ähnliche Fälle sowie Betriebsstörungen jeder Art, Streiks, Aussperrungen und sonstige Ursachen oder Ereignisse gehören, die eine Einschränkung oder Einstellung unseres Betriebes herbeiführen, berechtigen uns, die Erfüllung der von uns eingegangenen Abnahmeverpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass gegen uns Ansprüche auf Schadenersatz abgeleitet werden können.

X. Verhaltenskodex für Lieferanten
Wir bemühen uns bestmöglich, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sowie international anerkannte Standards in den grundlegenden Bereichen wie internationale Menschenrechte, Geschäftsethik und Arbeitspolitik einzuhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ähnliche Standards einhalten und auch dies von ihren eigenen Geschäftspartnern verlangen, insbesondere von Geschäftspartnern, die für ZKW Otterbein tätig sind. Wir erwarten von bestehenden Geschäftspartnern bei Verdacht auf oder Bedenken wegen möglicher Verstöße sowie jeder anderen Nichteinhaltung der in diesem Dokument dargelegten Standards eine sofortige Benachrichtigung, um eine gemeinsame Überprüfung der Tatsachen und Abhilfemaßnahmen zu ermöglichen. Dies gilt für unsere Geschäftspartner und deren Subunternehmer.
1. Respekt gegenüber Menschen, Menschenrechten und guten Arbeitsbedingungen
- Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass diese ihren Mitarbeitern Arbeitsbedingungen bieten, die sicher sind und deren Gesundheit schützen, so wie dies in internationalen Standards und der nationalen Gesetzgebung verankert ist.
- Diskriminierung
Diskriminierung ist für die ZKW Otterbein ein ernstzunehmendes Thema. Wir erwarten, dass alle Mitarbeiter unserer Geschäftspartner respekt- und würdevoll behandelt werden und dass Chancengleichheit rein leistungsbasiert ist, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, Familienstand oder Behinderung. Geschäftspartner müssen sich zu fairen Arbeitsbedingungen verpflichten und in Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern die vor Ort geltenden Gesetze einhalten. Dies umfasst die gleiche Vergütung für die gleiche Arbeit und andere Maßnahmen, mit denen Verstöße gegen faire Arbeitsbedingungen und deren unerwünschte Folgen vermieden werden sollen.
- Kinderarbeit / Zwangsarbeit
Wir nehmen nach bestem Wissen und Gewissen keine Arbeitsleistung in Anspruch, die unfreiwillig, in einem Leibeigenschafts- oder Zwangsarbeitsverhältnis erbracht wurde, und tolerieren nicht, wenn dies in unserem Namen geschieht. Sofern Geschäftspartner Arbeit von Minderjährigen in Anspruch nehmen, müssen international anerkannte Standards (z. B. Richtlinien der UNICEF / ILO) sowie vor Ort geltende Gesetze eingehalten werden.
- Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass diese das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit in Gewerkschaften oder ähnlichen externen Interessensvertretungen respektieren und aufrechterhalten. Den Mitarbeitern ist das Recht einzuräumen, gemäß den geltenden Gesetzen und Verordnungen Tarifverhandlungen zu führen, aber auch sich gegen den Beitritt zu einer Gewerkschaft oder anderen Interessenvertretungen zu entscheiden.
2. Qualität, Umweltschutz und Energieeffizienz
- Qualitätsmanagement
Neben unserem hohen Qualitätsanspruch ist insbesondere der Umweltschutz fester Bestandteil der Qualitätspolitik unseres Unternehmens. Die ZKW Otterbein betreibt daher ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 sowie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001.
- Umweltmanagement
Wir unterhalten ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001, um die nachhaltige Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse einerseits, sowie die Verhaltensweisen unserer Mitarbeiter andererseits zu sichern.
- Energiemanagement
Weiterhin betreiben wir ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 mit dem Ziel, unsere Energieeffizienz ständig zu verbessern. Zu unseren grundlegenden Verhaltensregeln gehört es somit auch, umweltverträglich zu produzieren und unsere Energieverbräuche zu senken.
1. Geschäftspartner sind dazu angehalten, uns im Rahmen ihrer Tätigkeiten bei der Erreichung dieser Ziele tatkräftig zu unterstützen. Bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen stellt daher neben Preis und Wirtschaftlichkeit auch die Umweltverträglichkeit sowie die Energieeffizienz von Produkten und Dienstleistungen ein wesentliches Kaufkriterium dar. Wir behalten uns vor, dies bei unseren Auftragnehmern nach Abstimmung im Zuge von Qualitätsaudits zu überprüfen.
2. Die Einhaltung unserer Verhaltensregeln ist Geschäftsgrundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen von uns mit allen Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern. Die Nichteinhaltung kann eine Beendigung der Geschäftsbeziehung zur Folge haben.
3. Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachhaltige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Insbesondere die Energieeffizienz der angebotenen Produkte, Einrichtungen und Dienstleistungen ist neben wirtschaftlichen Aspekten mitentscheidend bei unserer Auftragsvergabe.
4. Für den Fall, dass sich ein Lieferant wiederholt und/oder trotz eines entsprechenden Hinweises gesetzeswidrig verhält und nicht nachweist, dass der Gesetzesverstoß soweit wie möglich wiedergutgemacht wurde und angemessene Vorkehrungen zur künftigen Vermeidung von Gesetzesverstößen getroffen wurden, behalten sich die ZKW Otterbein das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
5. Der Lieferant garantiert zudem, dass seine Waren und Leistungen die im Auftrag bezeichneten Eigenschaften, Qualitäts- und Beschaffenheitsmerkmale besitzen und den Spezifikationen, Zeichnungen Mustern und sonstigen Beschreibungen entsprechen, die von uns vorgegeben werden.
6. Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätskontrolle durchzuführen.
7. Falls Erst- bzw. Auswahlmuster verlangt werden, darf der Lieferant erst bei Vorliegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung mit der Serienfertigung beginnen.
8. Wir erwarten, dass der Lieferant die Qualität seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und uns auf mögliche Verbesserungen sowie technische Änderungen hinweist. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen allerdings in jedem Fall unserer schriftlichen Zustimmung.
9. Der Lieferant garantiert und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

3. Ethische Fragen und integre Geschäftspraktiken
- Bestechung und Korruption
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie höchsten geschäftsethischen Ansprüchen gerecht werden, geltende nationale Gesetze einhalten und sich an keiner Form von Korruption, Bestechung, Betrug, Schmiergeldzahlungen, verdeckten Provisionen, illegalen Zu-wendungen oder Erpressung beteiligen. Wir betrachten Schmiergeldzahlungen als Korruptionsform und verfolgen im Hinblick auf solche Zahlungen eine Null-Toleranz-Politik.
- Geldwäsche
Wir arbeiten nach einem hohen Integritätsanspruch und respektieren geltende Gesetze und Vorschriften. Wir gestatten unseren Ge-schäftspartnern auf keinen Fall, an jedwedem Ort im Namen von ZKW Otterbein jedwede Form der Geldwäsche zu dulden oder zu unterstützen.
- Fairer Wettbewerb
Wir untersagen strikt wettbewerbsschädigende Übereinkünfte und wettbewerbsschädigendes Geschäftsgebaren, wie u. a. Preisabsprachen, eingeschränkte Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, Angebotsabsprachen und Marktaufteilungen. Wir verlangen von un-seren Geschäftspartnern, sich dem freien und fairen Wettbewerb zu stellen und Wettbewerbsgesetze und -verordnungen einzuhalten.
- Vertrauliche Informationen
ZKW Otterbein ist dem Schutz vertraulicher, sensibler und personenbezogener Daten verpflichtet. Es wird erwartet, dass unsere Geschäftspartner sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften zu Schutz, Verwendung und Offenlegung ZKW Otterbeineigener, vertraulicher und personenbezogener Informationen einhalten.

XI. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Datenschutz
1. Erfüllungsort ist der Ort, an den die Ware zu liefern oder an dem die Leistung zu erbringen ist.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist Fulda.
4. Sofern im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei der Vertragsanbahnung personenbezogene Daten durch uns verarbeitet werden, verarbeiten wir diese ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (BDSG neu).

XII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

Großenlüder-Müs, 04.04.2022

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