Steinbruch OTTERBEIN

05.01.2020: Stickstoffemissionen in den letzten Jahren erheblich reduziert

05.01.2020: Stickstoffemissionen in den letzten Jahren erheblich reduziert

Stickstoffemissionen in den letzten Jahren erheblich reduziert

Ab 2021 neue Genehmigung mit weiteren Verschärfungen der Grenzwerte

Müs, 05.01.2021. Am 17.12.2020 hat das Regierungspräsidium (RP) Kassel eine weitere deutliche Absenkung der Grenzwerte für Stickstoffemissionen im Rahmen der Zementklinkerherstellung bei den Zement- und Kalkwerken (ZKW) Otterbein beschlossen. Die neue Genehmigung tritt ab dem 1.1.2021 in Kraft und ist zeitlich auf zwei Jahre befristet. Das Unternehmen hatte sich in seinem Antrag dazu verpflichtet, zukünftig deutlich strengere Auflagen zur Einhaltung der Emissionswerte zu erfüllen. Die neuen Übergangsregelungen sind an die Weiterentwicklung von Umwelttechnologien und deren Einsatz im Werk geknüpft, was eine weitere Übergangsregelung zukünftig nicht mehr notwendig machen soll. Über die neue Genehmigung sowie die weiteren Pläne informierte das Unternehmen bereits vor Inkrafttreten Landrat, Gemeinde, Ortsbeirat sowie die Mitglieder des ZKW-Umweltbeirats.

Investitionen in Abgasreinigung und Prozessführung tragen Früchte

Der nun vom RP Kassel unter strengen Auflagen neu erteilten Genehmigung geht eine positive Entwicklung mit erheblichen Umweltverbesserungen in den vergangenen Jahren voraus: Mit Inkrafttreten des zuletzt seit dem Jahr 2019 geltenden Genehmigungsbescheids hatte ZKW Otterbein in den Jahren 2019 und 2020 umfangreich in die Weiterentwicklung der betriebenen Abgasreinigung sowie die Prozessführung im Zementwerk investiert. Schwerpunkte der Investitionen im mittleren einstelligen Millionenbereich waren bspw. die Weiterentwicklung der eingesetzten Stickstoffminderungstechnik zur hocheffizienten SNCR+-Technik (hocheffiziente Abgasreinigung durch selektive nichtkatalytische Reduktion), die Erhöhung der Ofendrehgeschwindigkeit durch die Installation eines neuen verbesserten Zahnkranzes und Ofenschusses, die Installation der neuesten Generation der Ofensteuerung sowie von neuen System- und Filterventilatoren.

Mit Umsetzung dieser Maßnahmen wurden bereits im ersten Jahr der bisher geltenden Übergangsgenehmigung die Stickstoffemissionen erheblich reduziert. Im Vergleich zu 2017 konnte ZKW Otterbein seine durchschnittlichen Emissionen in 2019 bereits um rund die Hälfte senken. So konnten die nach der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) geltenden Grenzwerte für den Tages- und Jahresmittelwert der Stickstoffemissionen im Jahresmittel in 2019 bereits zuverlässig eingehalten werden. Das Emissionsniveau lag bei ZKW Otterbein deutlich unter den zulässigen Grenzwerten der jetzt ausgelaufenen Genehmigung. Auf der Webseite des Unternehmens sind die relevanten Messergebnisse einzusehen (abrufbar unter https://www.zkw-otterbein.de/nachhaltigkeit/umwelt-energie/emissionsdaten). Im Sinne des Unternehmensleitsatzes „Wer auf die Natur setzt, kann auf uns Bauen“ hat die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für ZKW Otterbein stets höchste Priorität. Bei vielen Emissionsgrößen werden die genehmigungsseitig vorgeschriebenen Grenzwerte sogar deutlich unterschritten.

Um die Umweltstandards fest in allen Unternehmensprozessen zu verankern, hat das Unternehmen vor einigen Jahren zudem ein Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 eingeführt, das vor wenigen Wochen erneut erfolgreich re-zertifiziert wurde. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden die Emissionswerte mit Hilfe von speziell dafür zugelassenen und kalibrierten Messgeräten kontinuierlich, d.h. das gesamte Jahr über, gemessen und aufgezeichnet und können jederzeit durch die zuständige Genehmigungsbehörde (RP) kontrolliert werden. Durch die positive Entwicklung entsprach die Umweltwirkung der Stickstoffemissionen auf Jahressicht bereits im Jahr 2019 dem geforderten neuen Zielniveau des Gesetzgebers. Der positive Trend wurde 2020 fortgeführt. Mit zusätzlichen Investitionen und Maßnahmen konnte das Unternehmen seine Emissionsbilanz im Jahr 2020 weiter erheblich verbessern.

Die Emissionsvorgaben für Stickstoff in Deutschland zählen zu den strengsten weltweit. Die geltenden Grenzwerte sind so festgelegt, dass auch unter ungünstigen Bedingungen (z.B. beim Zusammenwirken mit weiteren Emissionsquellen) Umweltschäden oder gar Gesundheitsgefahren für Anwohner nicht auftreten können. Die geltenden Grenzwerte für die Stickstoff- und Ammoniakemissionen unterliegen den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und werden über die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) geregelt.

Strengere Auflagen ab 2021

Die vom RP Kassel jetzt neu erteilte Übergangsgenehmigung knüpft an die positive Entwicklung der vergangenen Jahre an. Unter strengen Auflagen werden die Vorgaben der bisherigen befristeten Regelung nicht einfach „fortgeschrieben“, sondern erheblich verschärft. Die neu erteilte Übergangsgenehmigung schreibt für ZKW Otterbein zudem im Wesentlichen das vom Gesetzgeber gem. der 17. BlmSchV für die Zementindustrie geforderte, geringe Niveau für Stickstoffoxid- und Ammoniakemissionen vor:

  • Für Stickstoffoxid (NOx) besteht im Jahresmittel keine Ausnahme mehr von den gesetzlichen Regelungen. Die zulässige Umweltwirkung innerhalb eines Jahres ist damit identisch zu dem Niveau, das ohne Übergangsgenehmigung gelten würde. Dieses Niveau hält ZKW Otterbein bereits heute sicher ein.

  • Auch auf Tagesbasis sieht die neu erteilte Übergangsgenehmigung für NOx die identischen Grenzwerte vor wie vom Gesetzgeber gefordert.

  • Lediglich für kurzzeitige Tagesspitzen ist an maximal 20% der Jahresbetriebstage und bei kurzen Zeitfenstern im Halbstundenbereich ein begrenzt höheres Niveau für Stickoxide zulässig. An mindestens 80% der Jahresbetriebstage und durch die Vorgabe des Jahresemissionsgrenzwertes gem. 17. BlmSchV ist für ZKW Otterbein mit der neu erteilten Übergangsregelung jedoch das identische geringe durchschnittliche Stickoxidemissionsniveau vorgeschrieben, wie gesetzlich gefordert.

  • Bei Ammoniak greifen die geltenden Emissionsgrenzwerte des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der chemischen Zusammensetzung des Kalksteins am Standort in Müs.

Unternehmen arbeitet an technischer Weiterentwicklung

Aktuell wird im Zementwerk Otterbein zur Abgasreinigung die SNCR+-Technologie (hocheffiziente Abgasreinigung durch selektive nichtkatalytische Reduktion) eingesetzt – das entspricht dem Stand der Technik zur wirksamen und sicheren Minderung der Stickoxid- und Ammoniakemissionen in der Zementindustrie. Lediglich in Bezug auf vereinzelte kurzzeitige Tagesspitzen und kurze Zeitfenster im Halbstundenbereich stößt diese Technologie an Grenzen, was die neue Übergangsregelung erforderlich macht. Daneben kommt in einigen Zementwerken die, ebenfalls als Stand der Technik geltende, SCR-Technologie (Selective Catalytic Reduction) zur Minderung der Stickstoffemissionen zum Einsatz. Der Einsatz der derzeit verfügbaren SCR-Technologien wäre – unverändert zu dem Stand, der in 2018 von Anlagenlieferanten und Fachexperten im Zusammenhang mit der bisherigen Übergangsregelung gutachterlich festgestellt wurde – aufgrund von rohmaterialspezifischen Besonderheiten im Zementwerk Otterbein nicht mit hinreichender Betriebssicherheit und nur mit anderen Umweltnachteilen möglich. Die eingesetzte SNCR+-Technologie ist damit aktuell die beste verfügbare Technik für ZKW Otterbein zur wirksamen Minderung der Stickstoffemissionen.

Mit dem Ziel, die Standards der 17. BImSchV zukünftig ohne (wenn auch, wie mit der neuen Übergangsgenehmigung, nur geringfügigen) Abweichungen zu erfüllen, arbeitet ZKW Otterbein seit einigen Jahren mit namhaften Anlagenlieferanten an einer Weiterentwicklung des für die Zementindustrie verfügbaren Stands der Technik. Aus dem bislang erarbeiteten Sachstand zeichnet sich eine technische Weiterentwicklung ab, deren Umsetzung derzeit geprüft wird, wobei sich aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie zeitliche Verzögerungen ergeben haben. Ziel ist es, eine Technik zu etablieren, die eine weitere Übergangsregelung zukünftig nicht mehr notwendig machen soll.

ZKW Otterbein hält Nachbarn und Öffentlichkeit über die kommenden Schritte auf dem Laufenden. Für weitere Rückfragen steht das Unternehmen über die bekannten Dialogkanäle – Anwohner-E-Mail, Telefonhotline und Bürgersprechstunde – zur Verfügung.

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