Steinbruch OTTERBEIN

Fragen und Antworten

(Stand: Juni 2020)

Mit dem nach­stehenden Fragen­katalog beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zur geplanten Stein­bruch­er­weiterung. Unser Ziel ist es, diese Fragen fundiert zu be­antworten, regel­mäßig zu ergänzen und Sie auf dem neuesten Stand der Ent­wicklung zu halten. Die Antworten basieren auf dem Know-How unseres Planungs­büros, das das Vorhaben planerisch betreut, unserer lang­jährigen Erfahrung und Expertise im Betreiben eines Kalk­steinb­ruches, auf wissen­schaftlichen Studien und Unter­suchungen durch Fach­experten.

Haben Sie Ihr Thema nicht gefunden oder haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte: buergerfragen[at]zkw-otterbein.de

 


Es geht um die nachhaltige Sicherung des Rohstoff­vorkommens an unserem Standort in Großenlüder-Müs. Das derzeit genehmigte Rohstoff­vorkommen weist nur noch begrenzte Kalk­stein­mengen in der benötigten Qualität auf. Zur Sicherung der regionalen Versorgung mit unseren hochwertigen Produkten sowie zum Erhalt der rund 120 Arbeitsplätze bei uns und einer Vielzahl weiterer Arbeitsplätze bei unseren Partner­betrieben in der Region wurde auf Basis von geologischen Erkundungen ein Roh­stoff­sicherungs­konzept erarbeitet.

Dieses sieht die Fortführung unseres Kalk­stein­bruchs auf den untersten Abbauebenen vor. Voraussetzung hierfür ist die flächenmäßige Erweiterung des Stein­bruchs, um eine treppen­artige Gestaltung der Abbauwand nach dem Stand der Technik realisieren zu können. Das für die Erweiterung vorgesehene Gebiet schließt sich in nord­west­licher Richtung an den bisherigen Tagebau an und umfasst ca. 6,5 Hektar. Die für die Erweiterung vor­gesehenen Flächen sind in der Regionalplanung des Landes Hessen als Vorstufe zum Abbaugebiet ausgewiesen. Aufgrund der geologischen Verhältnisse in unserem Steinbruch können wir die Kalksteinressourcen nur durch Fortsetzung des Abbaus auf den untersten Abbauebenen und Flächenerweiterung sinnvoll nutzen.

Der vollständige Abbau mineralischer Rohstoffe in bereits erschlossenen Lagerstätten folgt den landespolitischen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan sowie den Kriterien nachhaltiger Rohstoffnutzung des hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Unser Vorhaben folgt zudem der jüngst von der Bundesregierung verabschiedeten Rohstoffstrategie, die darauf abzielt die Rohstoffversorgung der Wirtschaft in Deutschland langfristig zu sichern, ökologisch nachhaltig zu gestalten und damit die industrielle Wertschöpfung zu stärken. 

"Ohne eine ausreichende Verfügbarkeit heimischer mineralischer Rohstoffe lassen sich die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen (Wohnungsbau, Mobilität, Umweltschutz) nicht bewältigen. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dass die Rohstoffgewinnung in Deutschland gestärkt wird. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der regionalen Verknappung von wichtigen Baurohstoffen." (Quelle: Rohstoffstrategie der Bundesregierung, Jan. 2020) 


Das derzeit genehmigte Rohstoff­vorkommen weist nur noch begrenzte Kalk­steinmengen in der benötigten Qualität auf. Das haben verschiedene Fach­untersuchungen ergeben. Als verantwortungs­bewusster Partner unserer Kunden und ver­antwortungs­voller Arbeit­geber für 120 Mitarbeiter müssen wir heute die Weichen zur Rohstoffsicherung für die nächsten Jahre stellen.

Denn: Nur mit geeigneten Kalksteinressourcen ist es für uns möglich, unsere Kunden mit qualitativ hochwertigen Produkten zu bedienen. Das bildet die wirt­schaftliche Grund­lage, um umfang­reiche Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir möchten auch weiterhin einen wichtigen Beitrag für die regionale Wertschöpfung leisten, unsere Partnerbetriebe vor Ort mit einer verlässlichen Auftragslage stärken, stabile Einnahmen für die Gemeinde von einem ihrer größten Gewerbesteuerzahler sichern und damit ein wichtiger Bestand­teil des gesellschaft­lichen Lebens in der Region bleiben.

Die Bedeutung des Kalksteinabbaus hier vor Ort ist aber eine noch viel größere: Kalk ist für uns alle ein lebensnotwendiger Rohstoff und Bestandteil unzähliger alltäglicher Produkte, verschiedener Wertschöpfungsketten und z.T. systemrelevanter Einsatzgebiete. Ob im Haus- oder Straßenbau, der Denkmalpflege oder für die Herstellung von Zement, Putz, Mörtel, Beton, Pflanzsubstraten, der Aufbereitung von Trinkwasser, zur pH-Wert-Regulierung in der Land-, Teich- und Forstwirtschaft oder zur Luftreinhaltung – der Rohstoff Kalk ist allgegenwärtig und aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Dabei ist es seit Generationen unser Ansporn nicht stillzustehen, sondern im Sinne unserer Kunden Innovationen voranzutreiben und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.

Unsere Produkte kommen in einer Vielzahl an Anwendungs­gebieten zum Einsatz. Wir möchten diesem Versorgungs­auftrag auch zukünftig als verlässlicher Partner in der Region nachkommen. So bleiben die Wege vom Hersteller zum Verbraucher kurz, was nicht nur eine schnelle und kostengünstige Verfügbarkeit unserer Produkte sicherstellt, sondern auch dabei hilft das Klima und die Umwelt zu entlasten.

Kalkstein stellt die Grundlage für viele Wertschöpfungsketten und Industriezweige dar. Kalkstein ist ein Bodenschatz, der von jedem Bundesbürger in großer Menge täglich benötigt wird. Ein Leben ohne Kalk ist nicht möglich. Täglich begegnen wir Kalk an zahlreichen Stellen. Kalk bildet damit den essentiellen Ursprung zahlreicher industrieller Wertschöpfungsketten. Wie alle Boden­schätze kann Kalkstein nur dort abgebaut werden, wo sich eine entsprechende Lagerstätte befindet.

Nach Erhebungen des Bundes­verband Mineralische Rohstoffe e. V. (BV-MIRO) verbraucht jeder Bundesbürger im Alltag und in der Wirtschaft 1 kg mineralische Rohstoffe pro Stunde! Vom Asphalt bis zur Zahnpasta verwenden wir täglich zahlreiche Erzeugnisse, die in Steinbrüchen, Baggerseen und Kiesgruben abgebaut, gefördert und anschließend weiterverarbeitet werden.


Wir haben das Vorkommen in alle Richtungen überprüft – basierend auf umfassenden rohstoffgeologischen Erkundungen und den Forschungs­ergebnissen von Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. H. Tudeshki (TU Clausthal). Nur in Richtung Nord­westen, d. h. zur Orts­lage Müs, sind die Gesteinsvorkommen in der benötigten Qualität vorhanden. Hier liegt der verwendbare untere Muschelkalk, allerdings unter Schichten von oberem und mittlerem Muschelkalk. An der Südost-Seite Richtung Uffhausen wurde diese Kalk­stein­schicht bereits vollständig abgebaut. Die für die Erweiterung vor­gesehenen Flächen sind in der Regional­planung des Landes Hessen als Vorstufe zum Abbaugebiet ausgewiesen.

Die unten­stehende 3D-Darstellung, die auf Basis von Kern­bohrungen erstellt wurde, ver­deutlicht den Verlauf der Kalk­stein­schichten:

Steinbruch 3d Modell

Die für die Herstellung unserer Produkte vorrangig relevante Kalk­stein­formation des unteren Muschelkalks (rosa) fällt in Richtung Müs in die Tiefe ein. Der Verlauf der Kalksteinschichten macht die Notwendigkeit für die Fort­setzung des Abbau auf den untersten Abbau­ebenen deutlich, der zeitgleich eine flächenmäßige Erweiterung erfordert (zur Erläuterung siehe auch die Frage "Warum reicht die bisher genehmigte Fläche des Tagebaus nicht aus?).

Übertragen in einen geologischen Schnitt werden der Verlauf der Gesteins­schichten und die Notwendigkeit für das Erweiterungs­vorhaben schematisch veranschaulicht.

Steinbruch GeologischerSchnitt


Je tiefer der Abbau voranschreitet, desto enger wird die zur Verfügung stehende Fläche auf den unteren Abbauebenen. Es werden an den Rändern Böschungssysteme und Fahrwege benötigt, die unterschiedliche Ebenen mit­einander verbinden. Dadurch reduziert sich das gewinnbare Abbau­volumen erheblich. Zur Vermeidung solcher Verluste an wertvollem Kalk­stein ist eine flächenhafte Erweiterung des Steinbruch­areals notwendig.

Die Geometrie solch eines Steinbruchs ähnelt der eines Kaffeefilters: Am Kopf ist der Filter stets breiter als am Fuße.


Im Zuge des Genehmigungs­verfahrens unter­suchen und bewerten qualifizierte Gutachter und Fach­experten alle möglichen Auswirkungen des Abbaus auf Mensch, Natur und Umwelt, Grundwasser und Gebäude. Zudem sind detaillierte Ausarbeitungen zum Abbau- und Rekultivierungskonzept vorzulegen. Die Unter­suchungen münden in zahl­reichen Gutachten zu Hydrogeologie, Emissionen (Lärm, Staub, Erschütterung), zur Standsicherheit, Abbau und Rekultivierung wie auch in einer Umweltverträglichkeitsstudie, artenschutzrechtlichen Prüfung u.v.m. Nach Erfahrung des beauftragten Planungsbüros dauert die gutachterliche Prüfung, Bewertung und Ausarbeitung der relevanten Aspekte mehrere Monate, teilweise über ein Jahr.  Die Ergebnisse fließen dann in einen Genehmigungsantrag ein.

Erst wenn alle relevanten Gutachten und Unterlagen vorliegen, stellen wir den Antrag beim Regierungs­präsidium Kassel. Nur wenn die behördliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Vorhaben die hohen Anforderungen erfüllt, kann eine Genehmigung erteilt werden.

Im Sinne eines sachorientierten Dialogs wird die Öffentlichkeit im weiteren Prozess fundiert über den aktuellen Stand des Projektes und die Ergebnisse aus den Fachgutachten informiert.


Unsere Planungen befinden sich noch ganz am Anfang. Mit Ausarbeitung der erforderlichen Gutachten werden wir im Verlauf der dann voran­schreitenden Planungen weitere Fragen beantworten können. Erste Vor­untersuchungen für die Fachgutachten wurden im Q1 2020 aufgenommen. Nach Erfahrung des beauftragten Planungsbüros dauert die gutachterliche Prüfung, Bewertung und Ausarbeitung der relevanten Aspekte mehrere Monate, teilweise über ein Jahr. Die Ergebnisse fließen dann in einen Genehmigungsantrag ein.

Im Sinne eines offenen und nach­bar­schaftlichen Dialogs haben wir die Anwohner, die Gemeinde, den Ortsbeirat sowie den Umweltbeirat bereits im Herbst 2019 zu einem sehr frühen Zeitpunkt über das geplante Vorhaben informiert. Auch im weiteren Prozess werden wir den Weg eines sachlichen Dialogs weitergehen und über die Ergebnisse aus den Fach­gutachten informieren, wenn diese vorliegen; dabei sind wir offen für konstruktive Vorschläge und Anregungen.


In öffentlichen Veranstaltungen und auf Internet­plattformen wird behauptet, die Zement- und Kalkwerke Otterbein planen in Zukunft den Kalksteinbruch auch auf die übrigen Bereiche des Vorbehalts­gebietes auszuweiten. In diesem Zusammenhang wird auch behauptet, dass es sogar Überlegungen gibt die Zufahrtsstraße zum Werk zu verlegen. Diese Aussagen entbehren jeder Grundlage und wir weisen diese Aussagen und Behauptungen ganz klar zurück.

Steinbruch Erweiterung Beschriftet

In anderen Worten: Otterbein hat niemals geplant und wird auch nicht planen den Steinbruch auf die übrigen Flächen des Vorbehaltsgebietes auszuweiten.

Auch das Wäldchen links von der Werks­zufahrt („Deggewjets Küppel“), das für einen Teil der Anwohner als Sichtschutz dient, ist nicht Gegenstand unserer Planung für die Steinbrucherweiterung – weder aktuell noch zukünftig. Als verantwortungs­bewusstes und im Ort fest verwurzeltes Familienunternehmen haben wir die möglichen Alternativen für die geplante flächenhafte Erweiterung des Steinbruchs behutsam und sorgfältig geprüft. Daher war das Wäldchen mit Blick auf die Bedeutung und Sichtschutzfunktion, die es für einige Anwohner hat, von vorne herein nicht Gegen­stand unserer Planungen, obwohl auch dort werthaltiges Kalkstein­vorkommen vorhanden ist. Für die geplante flächenhafte Erweiterung sind ausschließlich die als Interessens­gebiet gekennzeichneten Flächen und keine sonstigen Flächen vorgesehen. Dazu stehen wir.


Das Kalkgestein wird in unserem Steinbruch durch Sprengungen von der Wand gelöst. Beim Lösen des Kalksteins durch Sprengung werden bei uns verschiedenste Maßnahmen umgesetzt, um das Erschütterungsniveau niedrig zu halten. Es werden nur modernste Sprengstoffe und Zündverfahren sowie eine spezielle Software zur 3-D-Wandvermessung eingesetzt. Zudem ist im Steinbruch ein modernes Übertage-Bohr­gerät im Einsatz. Dies ermöglicht es die Bohrrichtung für die Sprengstoffbohrlöcher GPS-gestützt, exakt einzuhalten, was zu einem optimalen, erschütterungsminimierenden Sprengergebnis beiträgt. Die Sprengungen werden ausschließlich durch unseren erfahrenen Sprengmeister durchgeführt.

Mit dem bei uns eingeführten Emissions­management möchten wir die Emissionen wie Staub und Lärm sowie Erschütterungen permanent minimieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte hat für uns höchste Priorität. Alle Emissionen werden von uns kontinuierlich gemessen, aufgezeichnet und überwacht. Die kontinuierlichen Messungen der Sprengerschütterungen zeigen, dass diese extrem niedrig sind und weit unter den zulässigen Anhaltswerten der gültigen Normen liegen. Die aktuellen Messwerte der Erschütterungsmessungen sind HIER abrufbar. Die Messwerte dokumentieren, dass keinerlei Gefahr für entfernte und angrenzende Gebäude besteht. Eine Schädigung oder gar Zerstörung von Bausubstanz kann ausgeschlossen werden.

Vertiefend  zur Thematik des Sprengens und zur besseren Einordnung ist HIER ein Interview verlinkt mit Dipl.-Ing. Guido Schmücker, von der IHK Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sprengtechnik. 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die geplante Steinbruch­erweiterung ist durch qualifizierte Gutachter und Fachexperten u.a. auch ein Gutachten zur Abbautechnologie zu erstellen. Die geeignete Abbau­technologie wird dabei in Abhängigkeit vielschichtiger Kriterien geprüft und ausgearbeitet (bspw. Roh­material­beschaffen­heit, potentielle Erschütterungs-, Lärm-, Staubemissionen, Auswirkungen auf Mensch, Gebäude usw.), um die Auswirkungen auf Mensch und Gebäude auch bei reduziertem Abstand zur Ortslage gering zu halten. Hierbei wird auch geprüft, in welchem Umfang ein sprengstoff­loser Abbau im Erweiterungs­gebiet möglich und sinnvoll ist. Ganz gleich welche Abbautechnologie zum Einsatz kommt, wird eine Genehmigung nur erteilt, wenn Schäden an Gebäuden, Gefahren für Mensch und Gesundheit komplett ausgeschlossen sind. Nach Erfahrungs­werten sind für die gutachterliche Prüfung, Bewertung und Aus­arbeitung der o.g. Aspekte mehrere Monate zu ver­an­schlagen. D.h. zum jetzigen Zeit­punkt sind seriöse Aussagen zur einzusetzenden Abbau­technologie noch nicht möglich.


Ver­schiedene hydro­geologische Unter­suchungen, die von an­erkannten Fach­experten im Zusammen­hang mit den in der Vergangen­heit durch­geführten Genehmigungs­ver­fahren für den Kalksteinabbau in unserem Stein­bruch durch­geführt wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass der Stein­bruch in Müs ein eigenes wasser­wirtschaft­liches Einzugs­gebiet auf­weist (eine so genannte „Bade­wannen­formation“). Dies ist durch die geologischen Strukturen vor Ort begründet, denn der gesamte Kalk­stein­bruch ist von praktisch un­durchlässigen Röt-Ton­steinen umgeben. Somit kann eine Be­einflussung des umliegenden Grund­wasser­spiegels (u.a. im Bereich des Ortes Müs oder des Flusses Altefeld) durch die Abbautätigkeit aus­ge­schlossen werden.

Zur Überwachung des Wasser­spiegels im Stein­bruch­bereich werden seit dem Jahr 1999 Wasserbilanzen erstellt. Diese beschreiben das Verhältnis von Nieder­schlags-, Ver­dunstungs- und Abfluss­wasser­menge.

Zusätzlich wurde im Jahr 2013 mit einem umfassenden Grund­wasser­monitoring innerhalb und außerhalb des Steinbruchgebiets begonnen, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hydrogeologie vollzogen und dokumentiert wird und einer behördlichen Überwachung unterliegt. Alle historischen und heutigen Ergebnisse des Monitorings dokumentieren, dass die Steinbruch­tätigkeit keine wesentlich ungünstigen Ein­flüsse auf umliegende Schutz­güter (Flora, Fauna, NSG, FFH-Gebiete, weiter entfernt liegende Trink­wasser- und Heil­quellenschutz­gebiete) hat.

Im Rahmen des Genehmigungs­verfahrens für die geplante Steinbruch­erweiterung sind erneut umfang­reiche hydrogeologische Gutachten an­zu­fertigen. Nur wenn die behördliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der Roh­stoff­abbau keine negativen Aus­wirkungen auf umliegende Schutz­güter hat, kann das Vorhaben genehmigt werden.


In einem Stein­bruch­betrieb lässt sich das Entstehen von Lärm oder Staub leider nicht vollständig verhindern. Lärm und Staub können in einem Steinbruch beispielsweise aufgrund des Fahr- und Ladebetriebs sowie infolge von Bohr- und Spreng­arbeiten oder bei der Verarbeitung der Steine entstehen. Hierbei ist es unser Ziel die Lärm- und Staubemissionen mit verschiedenen Techniken auf einem möglichst geringen Maß zu halten und stetig Möglichkeiten zur weiteren Reduktion zu identifizieren und umzusetzen.

Wir achten in diesem Zusammenhang verstärkt auf den Einsatz von geräuscharmen Geräten im Steinbruch, weshalb bereits bei einem Großteil der Fahrzeuge die standardmäßig verbauten Rückfahrsysteme (sogenannte „Rückfahrpiepser“) durch ein als weniger störend empfundenes Warn­system ersetzt wurden. Auch werden die Spreng­ladungen in den Bohrlöchern abgedeckt, wodurch sich die Geräuschemissionen des Spreng­vorgangs auf ein Minimum reduzieren.

Zur effektiven Reduktion von Staub werden seit einigen Jahren die Fahrwege bei trockener Witterung mit Wasser befeuchtet, so dass der Staub im Steinbruch gebunden wird. Der beim Bohren der Sprenglöcher entstehende Staub wird mittels einer geräteeigenen Ent­staubung abgesaugt. Die Brecheranlage ist an allen kritischen Punkten mit Ent­staubungen versehen. Staub­emissionen an Material­abwurf­stellen der Anlagen im Stein­bruch werden zusätzlich mit einer speziellen Wasser-Benebelungs­anlage reduziert.

Grundsätzlich ist wichtig zu wissen, dass von natürlichen Kalk­steinen aufgrund ihrer chemischen Zusammen­setzung keine Gefahren für Mensch und Gesund­heit ausgehen. Kalkstein ist natürlichen Ursprungs. Sehr fein aufgemahlener Kalk (sog. Feinkalk) wird überall im Alltag verwendet, sei es in Natur-Putzen, Kosmetik­artikeln, oder bei der Kalkung von Äckern und Wäldern.

Im Rahmen des Genehmigungsantrages werden Prognosen für Lärm-, Staub- und Erschütterungsemissionen erstellt und Konzepte ausgarbeitet, so dass auch in Folge der Steinbrucherweiterung die gesetzlichen Vorgaben sicher eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sind auch gezielte Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Lärm und Staub durch unabhängige Sach­verständige zu prüfen und zu bewerten. Die Ergebnisse werden dann im Genehmigungsantrag berücksichtigt.


Der Abbau von Rohstoffen wie Kalk­stein ist unweigerlich mit einem temporären Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Als Unternehmen, das seit über 130 Jahren in der Region fest verwurzelt ist, nehmen wir die damit einhergehende Verant­wortung ernst. Eine sensible, umsichtige und vorraus­schauende Planung von Abbau, Natur­ausgleich und Folge­nutzung nehmen daher einen hohen Stellen­wert ein.

Kalkstein ist ein Geschenk der Natur, sein Abbau dient durch die Nutzung der daraus hergestellten Produkte dem Wohl­ergehen der Allgemeinheit und liegt deshalb im öffentlichen Interesse. Der Roh­stoff kann nur dort entnommen werden, wo er bis nah an die Erd­oberfläche reicht, qualitativ hoch­wertig und leicht zugänglich ist. Ein Kalkstein­bruch nimmt zwar Flächen in Anspruch, er bereichert aber Landschaft, Fauna und Flora in erheblichem Umfang.

Denn: ohne Genehmigung mit genau definierten Auflagen zur landschafts­gerechten Rekultivierung oder Renaturierung der in An­spruch genommenen Flächen darf kein Steinbruch betrieben werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass sich in einem Stein­bruch nicht erst nach erfolgter Renaturierung Tiere und Pflanzen ansiedeln, sondern bereits während des aktiven Abbau­betriebs wertvolle Lebensräume für gefährdete oder seltene Pflanzen- und Tierarten geschaffen werden. Gerade während und durch die Abbautätigkeit entstehen insbesondere in unserem Stein­bruch Zonen von äußerst hohem ökologischen Wert, so dass ein aktiver Steinbruchbetrieb ein Refugium für bedrohte Arten bietet.

Jahrzehnte­lange Erfahrungen im Natur- und Arten­schutz sowie wissen­schaft­liche Beobachtungen in vielen Steinbrüchen, so auch in unserem, dokumentieren diesen auf den ersten Blick paradox wirkenden Zusammen­hang eindrucks­voll: Durch die räumlichen Änderungen der Abbaubereiche in einem Steinbruch wandern die sich bildenden Biotope samt ihrer Tiere und Pflanzen über die Abbaustätte hin und her. In diesen sog. Wander­biotopen entsteht eine enorme Arten­vielfalt. Insbesondere Arten, die auf weitgehend unbewachsene, sonnige Flächen oder auf temporäre Flachwässer angewiesen sind, lassen sich in einem Steinbruch nieder.

In unserem Steinbruch zählen hierzu beispiels­weise die Kreuz- und die Geburts­helfer­kröte, der Uhu, der Fluss­regen­pfeifer sowie unzählige seltene Insekten. Diese sog. Pionier­arten finden in den heutigen Kultur­land­schaften oftmals keine geeigneten Lebensräume und profitieren von den einzig­artigen Bedingungen, die ein aktiver Stein­bruch bietet. Rohstoff­abbau und Natur­schutz ergänzen sich und stellen bei uns keinen Wider­spruch dar (siehe hierzu auch: https://www.zkw-otterbein.de/nachbarschaftsdialog/abbau-und-natur)

Im Rahmen des anstehenden Genehmigungs­verfahrens für die Steinbruch­erweiterung werden diese wichtigen Aspekte betrachtet. Wir als Steinbruchbetreiber sehen uns in der Ver­antwortung, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Tier- und Pflanzen­welt zu schützen. Durch den Erhalt des aktiven Stein­bruch­betriebes bleibt auch der Lebens­raum für mehrere Rote-Liste-Arten und weitere seltene Tierarten erhalten, die sich nur aufgrund der Abbauaktivitäten nieder­lassen konnten. Durch geeignete Maßnahmen wird der Einfluss auch auf diese Arten gering gehalten. Dazu stehen wir im ständigen Austausch mit Fachbehörden und angesehenen Biologen.

 

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